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Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

Die Angebote sind freibleibend, unverbindlich und nur für den Empfänger bestimmt. Durch Inanspruchnahme der Maklertätigkeit wird das Angebot angenommen. Die Angebote sind vertraulich zu behandeln. Weitergabe des Angebots ohne schriftliche Zustimmung des Maklers macht schadenersatzpflichtig. Darüberhinaus verpflichtet sich er Empfänger, die ortsübliche bzw. die vereinbarte Provision zu zahlen.

Die Objektangaben, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen wird, beruhen auf Angaben des Eigentümers bzw. sonstigen Auskunftsbefugten.

Die angebotene Vertrags-/Geschäftsangelegenheit gilt als unbekannt, sofern kein Widerspruch mit entsprechendem Nachweis unverzüglich schriftlich erfolgt. Geschieht dies nicht, so hat der Interessent dem Makler sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die diesem dadurch entstanden sind, dass der Interessent ihn nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.

Besichtigungen nur nach Absprache mit dem Makler. Bei der Besichtigung kann sich der Interessent von der Nutzungsmöglichkeit, dem Zustand der Bausubstanz und der Preiswürdigkeit des Objekts und dessen Einrichtungen überzeugen.

Die Provision einschliesslich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist, sofern nicht anders vereinbart, in der üblichen Höhe vom Käufer/Erwerber/Mieter/Pächter für den Nachweis der Vertrags-/Geschäftsgelegenheit bzw. für sonstige Maklertätigkeit zu zahlen. Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäfts, das im Zusammenhang mit dem Angebot steht, von dem damit Gebrauch gemacht wird. Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind mitzuteilen. Bei Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung gilt dies, sofern der Makler Unterlagen über die Bewertung des Objektes, z. B. Angaben aus dem Wertgutachten des Gerichts, beschafft hat.

Der Makler kann für beide Parteien, z. B. Verkäufer und Käufer bzw. Vermieter und Mieter, provisionspflichtig tätig werden. Den Provisionsanspruch kann der Makler als eigenes Recht gemäß § 328 BGB unabhängig vom Vollzug des nachgewiesenen Vertrages sichern lassen.

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die ortsüblichen Provisionssätze:

  • bei An- und Verkauf von Grundbesitz: für Käufer und Verkäufer jeweils 3% vom Kaufpreis zzgl. gesetzlicher Mwst.
  • bei Anmietung von Wohnräumen: zwei Monatsmieten zzgl. Mwst. vom Besteller
  • bei Anmietung von Gewerberäumen oder Flächen: bei einer Vertragszeit von bis zu 5 Jahren drei Monatsmieten zzgl. gesetzlicher Mwst.
  • bei einer Vertragszeit von über 5 Jahren: 3% der gesamten sich ergebenden Vertragssumme, bezogen auf die gesamte Laufzeit, zzgl. gesetzlicher Mwst. vom Mieter.

Zwischenverfügungen, Irrtum und Tätigkeit für den anderen Vertragsteil vorbehalten.

Erfüllungsort/Gerichtsstand: Geschäftssitz des Maklers, soweit gesetzlich zulässig.